Pension U Janusa
Hausordnung
Mit der Anmietung eines Zimmers verpflichtet sich der Gast, diese Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen ist die Leitung der Pension berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Stornobedingungen
- Wird die Buchung nach ihrer Erstellung storniert, zahlt der Gast 100 % des Preises der ersten Nacht.
- Bei Nichtanreise werden dem Gast 100 % des Preises der ersten Nacht berechnet.
- Der Gast kann bis 5 Tage vor der Anreise kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor der Anreise zahlt der Gast 100 % des Preises der ersten Nacht.
- Bei der Anreise ist eine Kaution von 50 € zu zahlen. Verursacht der Gast im Zimmer Schäden, etwa durch zerbrochene Gegenstände, Kratzer am Boden oder Verschmutzungen der Wäsche, wird die Kaution nicht zurückerstattet. Ist der Schaden höher, muss der Gast ihn vollständig bezahlen.
Hausordnung
- Die Pension darf nur Gäste beherbergen, die sich ordnungsgemäß anmelden. Zu diesem Zweck legt der Gast dem zuständigen Mitarbeiter der Pension einen gültigen Ausweis vor. Beherbergt werden können auch Personen mit ständigem Wohnsitz am Ort der Pension.
- Die Pension erbringt ihre Leistungen mindestens in dem Umfang und in der Qualität, die die Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 419/2001 Slg. über die Kategorisierung von Beherbergungsbetrieben und die Merkmale ihrer Einstufung festlegt.
- Die Unterkunft dürfen nur Personen nutzen, die nicht an Infektionskrankheiten leiden.
- Auf Grundlage einer Buchung ist die Pension verpflichtet, den Gast bis spätestens 22:00 Uhr aufzunehmen – bis zu dieser Zeit wird das Zimmer für den Gast reserviert, sofern in der Buchung nichts anderes angegeben ist.
- Bittet der Gast um eine Verlängerung seines Aufenthalts, kann ihm die Pension – sofern möglich – auch ein anderes Zimmer als das ursprünglich bewohnte anbieten.
- Der Gast nutzt das Zimmer für die mit der Pension vereinbarte Dauer.
- Wurde die Aufenthaltsdauer nicht im Voraus vereinbart, meldet sich der Gast spätestens bis 10:00 Uhr am letzten Tag ab und räumt zur selben Zeit das Zimmer. Geschieht dies nicht fristgerecht, kann die Pension den folgenden Tag in Rechnung stellen.
- Ein Gast, der vor 12:00 Uhr einziehen möchte und dessen Zimmer deshalb in der Vornacht nicht vermietet werden konnte, zahlt auch die vorhergehende Nacht.
- Der Gast prüft bei Bezug des Zimmers im eigenen Interesse den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Einrichtung und meldet etwaige Mängel umgehend der Pension.
- Der Gast ist damit einverstanden, dass die Hauswirtschafterin, das Zimmermädchen, der Hausmeister oder der Leiter der Pension das Zimmer während der Mietdauer zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben betreten dürfen.
- Die Pension haftet nicht für Geld, Wertgegenstände und Dokumente sowie für vom Gast eingebrachte Sachen.
- Die Pension haftet nicht für eventuelle Unstimmigkeiten oder Konflikte zwischen Gästen, trifft jedoch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung von Ordnung und Ruhe in den Unterkunfts- und Gasträumen.
- Besuch darf der Gast im Zimmer nur mit Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters der Pension und nach Eintragung in das Besucherbuch in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr empfangen.
- Im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen darf der Gast keine Einrichtung umstellen, keine Reparaturen durchführen und keine Eingriffe an Telefonen, Radio- oder Fernsehgeräten, an der Elektroinstallation oder an anderen Installationen vornehmen.
- Im Haus und insbesondere im Zimmer ist die Benutzung eigener Elektrogeräte nicht gestattet. Dies gilt nicht für Geräte zur Körperpflege (Rasierapparate, Massagegeräte, Haartrockner u. Ä.).
- Lautes Feiern, Singen sowie lautes Radiohören oder Fernsehen sind im Zimmer und auf den Fluren nicht gestattet. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 10 Jahren nicht ohne Aufsicht Erwachsener im Zimmer, auf den Fluren und in den übrigen Gemeinschaftsräumen gelassen werden.
- Die Unterbringung von Haus- und anderen Tieren ist verboten!
- Sportgeräte und Gegenstände, für deren Aufbewahrung ein anderer Ort vorgesehen ist, dürfen nicht ins Zimmer mitgenommen werden.
- Der Gast darf alle Einrichtungen des gemieteten Zimmers und der Gemeinschaftsräume nutzen. Für alle Schäden am Eigentum der Pension haftet der Gast nach den geltenden Vorschriften.
- Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne zu schließen, Elektrogeräte und Beleuchtung auszuschalten, die Fenster zu schließen und die Tür zu schließen.
- Die Rechnung wird in der Regel bei der Anreise bezahlt.
- Beschwerden und Verbesserungsvorschläge nimmt die Leitung der Pension entgegen.
- Der Gast ist verpflichtet, diese Hausordnung ab dem Zeitpunkt der Anmietung des Zimmers einzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die Leitung der Pension berechtigt, vom Beherbergungsvertrag auch vor Ablauf der vereinbarten Dauer zurückzutreten.
- Aus Sicherheitsgründen hat der Gast die Kennzeichnung von Türen, die nur dem Personal vorbehalten sind, zu beachten und keine Gegenstände in Wartungsöffnungen des Gebäudes einzuführen. Andernfalls haftet er für daraus entstehende Schäden. Diese Hausordnung steht den Gästen in den Zimmern und gut sichtbar am Eingang der Pension zur Verfügung.
- Im gesamten Haus gilt striktes Rauchverbot.
- Der Gast kann auf dem Parkplatz am Haus parken; dieser wird jedoch nicht von einem Wachdienst bewacht.
- Für verlorene oder beschädigte Zimmer- bzw. Haustürschlüssel sowie für beschädigte Schlösser wird eine Gebühr von 50,00 € je Schlüssel bzw. Schloss berechnet.